Kriminell

 
Kriminell

Kriminell. Karikatur vom 23/11/2024 in CTXT

Der Internationale Strafgerichtshof hat gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant Haftbefehle wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen, die zwischen dem 8. Oktober und dem 20. Mai 2023 begangen wurden.

Die ICC-Vorverfahrenskammer I weist daher die Anfechtung der Zuständigkeit durch den Staat Israel zurück und erlässt Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant.

In der Presseerklärung vom 21. November 2024 spricht sich das Gericht für die Haftbefehle aus:

Die Kammer erließ Haftbefehle gegen zwei Personen, Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die mindestens vom 8. Oktober 2023 bis mindestens 20. Mai 2024, dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft die Anträge auf Haftbefehle stellte, begangen wurden.

Die Haftbefehle sind als "geheim" eingestuft, um Zeugen zu schützen und den Ablauf der Ermittlungen zu gewährleisten. Die Kammer hat jedoch beschlossen, die nachstehenden Informationen zu veröffentlichen, da offenbar ein ähnliches Verhalten wie das im Haftbefehl angesprochene stattfindet. Außerdem ist die Kammer der Ansicht, dass es im Interesse der Opfer und ihrer Familien liegt, über die Existenz der Haftbefehle informiert zu werden.

Zunächst vertrat die Kammer die Auffassung, dass das angebliche Verhalten der Herren Netanyahu und Gallant in die Zuständigkeit des Gerichts fällt. Die Kammer erinnerte daran, dass sie bereits in einer früheren Besetzung entschieden hatte, dass sich die Zuständigkeit des Gerichts in dieser Situation auf den Gazastreifen und das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, erstreckt. Darüber hinaus lehnte es die Kammer ab, von Amts wegen über die Zulässigkeit der beiden Rechtssachen in diesem Stadium zu entscheiden. Dies gilt unbeschadet einer späteren Entscheidung über die Zuständigkeit und Zulässigkeit der Rechtssachen.

In Bezug auf die Verbrechen fand die Kammer hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanjahu, geboren am 21. Oktober 1949, Ministerpräsident Israels zur Zeit der relevanten Handlungen, und Herr Gallant, geboren am 8. November 1958, Verteidigungsminister Israels zur Zeit der angeblichen Handlungen, als Mittäter für die folgenden Verbrechen strafrechtlich verantwortlich sind, indem sie die Handlungen gemeinsam mit anderen begangen haben: das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Verfolgung und anderer unmenschlicher Handlungen.

Die Kammer fand auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanyahu und Herr Gallant als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung strafrechtlich verantwortlich sind.

Vorgeworfene Straftaten

Die Kammer fand hinreichende Gründe für die Annahme, dass während des relevanten Zeitraums das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit dem internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Israel und Palästina Anwendung fand. Dies liegt daran, dass beide Länder Hohe Vertragsparteien der Genfer Konventionen von 1949 sind und dass Israel zumindest Teile Palästinas besetzt hält.

Die Kammer vertrat ferner die Auffassung, dass das Recht des nicht internationalen bewaffneten Konflikts auf die Kämpfe zwischen Israel und der Hamas anwendbar ist. Die Kammer vertrat die Auffassung, dass das angebliche Verhalten von Herrn Netanyahu und Herrn Gallant die Aktivitäten israelischer Regierungsstellen und Streitkräfte gegen die Zivilbevölkerung in Palästina, insbesondere gegen die Zivilbevölkerung in Gaza, betraf. Es ging also um das Verhältnis zwischen zwei Parteien in einem internationalen bewaffneten Konflikt sowie um das Verhältnis zwischen einer Besatzungsmacht und der Bevölkerung in einem besetzten Gebiet. Aus diesen Gründen hielt es die Kammer für angemessen, die Haftbefehle in Übereinstimmung mit dem Recht des internationalen bewaffneten Konflikts zu erlassen, soweit es sich um Kriegsverbrechen handelt. Die Kammer stellte außerdem fest, dass die angeblichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung in Gaza waren .

Die Kammer stellte fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass beide Personen der Zivilbevölkerung des Gazastreifens mindestens vom 8. Oktober 2023 bis zum 20. Mai 2024 wissentlich und absichtlich Gegenstände vorenthalten haben, die für ihr Überleben unentbehrlich sind, darunter Nahrungsmittel, Wasser, medizinische Medikamente und Vorräte sowie Treibstoff und Strom.

Diese Schlussfolgerung stützt sich auf die Rolle von Herrn Netanyahu und Herrn Gallant bei der Behinderung der humanitären Hilfe unter Verletzung des humanitären Völkerrechts und ihr Versäumnis, die Hilfe mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erleichtern. Die Kammer stellte fest, dass ihr Verhalten dazu führte, dass die humanitären Organisationen nicht mehr in der Lage waren, die bedürftige Bevölkerung in Gaza mit Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Die oben genannten Einschränkungen hatten zusammen mit den Stromausfällen und der reduzierten Treibstoffversorgung auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Wasser in Gaza und auf die Fähigkeit der Krankenhäuser, medizinische Versorgung zu leisten.

Die Kammer stellte auch fest, dass Entscheidungen, die humanitäre Hilfe für den Gazastreifen zuzulassen oder zu erhöhen, häufig an Bedingungen geknüpft waren. Sie wurden nicht getroffen, um Israels Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zu erfüllen oder um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung in Gaza ausreichend mit den von ihr benötigten Gütern versorgt wird. Vielmehr waren sie eine Reaktion auf den Druck der internationalen Gemeinschaft oder auf Bitten der USA. In jedem Fall reichte die Aufstockung der humanitären Hilfe nicht aus, um den Zugang der Bevölkerung zu lebenswichtigen Gütern zu verbessern.

Darüber hinaus fand die Kammer hinreichende Gründe für die Annahme, dass keine eindeutige militärische Notwendigkeit oder sonstige Rechtfertigung nach dem humanitären Völkerrecht für die Beschränkungen des Zugangs für humanitäre Hilfsmaßnahmen festgestellt werden konnte. Trotz der Warnungen und Appelle, die unter anderem vom UN-Sicherheitsrat, vom UN-Generalsekretär, von Staaten sowie von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bezüglich der humanitären Lage in Gaza ausgesprochen wurden, wurde nur ein Minimum an humanitärer Hilfe genehmigt. In diesem Zusammenhang berücksichtigte die Kammer die lange Zeit der Entbehrung und die Erklärung von Herrn Netanjahu, in der er die Einstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und humanitärer Hilfe mit den Zielen des Krieges in Verbindung brachte.

Daher fand die Kammer hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanyahu und Herr Gallant für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung strafrechtlich verantwortlich sind.

Die Kammer stellte fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass der Mangel an Nahrungsmitteln, Wasser, Elektrizität und Treibstoff sowie an bestimmten medizinischen Gütern Lebensbedingungen geschaffen hat , die darauf ausgerichtet waren, einen Teil der Zivilbevölkerung im Gazastreifen zu vernichten, was zum Tod von Zivilisten, einschließlich Kindern, aufgrund von Unterernährung und Austrocknung führte. Auf der Grundlage des von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Materials, das den Zeitraum bis zum 20. Mai 2024 abdeckt, konnte die Kammer nicht feststellen, dass alle Tatbestandsmerkmale des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der Ausrottung erfüllt waren. Die Kammer stellte jedoch fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass das Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes an diesen Opfern begangen wurde.

Indem sie die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern und Medikamenten, insbesondere von Narkosemitteln und Narkosegeräten, in den Gazastreifen absichtlich beschränkten oder verhinderten, sind die beiden Personen auch dafür verantwortlich, dass Menschen, die eine Behandlung benötigen, durch unmenschliche Handlungen großes Leid zugefügt wird. Die Ärzte wurden gezwungen, Verletzte zu operieren und Amputationen, auch an Kindern, ohne Betäubung vorzunehmen und/oder ungeeignete und unsichere Mittel zur Sedierung der Patienten einzusetzen, was diesen extreme Schmerzen und Leiden zufügte. Dies stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere unmenschliche Handlungen dar.

Die Kammer fand auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass das oben beschriebene Verhalten einen erheblichen Teil der Zivilbevölkerung von Gaza ihrer Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Leben und Gesundheit, beraubt hat und dass die Bevölkerung aus politischen und/oder nationalen Gründen gezielt verfolgt wurde. Sie kam daher zu dem Schluss, dass das Verbrechen der Verfolgung gegen die Menschlichkeit begangen worden ist.

Schließlich stellte die Kammer fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die Herren Netanjahu und Gallant als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Gaza strafrechtlich verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang war die Kammer der Ansicht, dass das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Material es ihr nur erlaubte, Feststellungen zu zwei Vorfällen zu treffen, die als vorsätzlich gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Angriffe bezeichnet werden können. Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanjahu und Herr Gallant es versäumt haben, Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung von Verbrechen zu verhindern oder zu unterdrücken oder die Angelegenheit an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, obwohl sie über diese Maßnahmen verfügten.

Die Reaktionen auf den Haftbefehl waren insofern bemerkenswert, als einige führende Politiker ankündigten, dass sie nicht beabsichtigen, dem Haftbefehl nachzukommen, wenn Netanjahu ihren Boden betritt. Deutschland hat zum Beispiel angedeutet, dass es Netanjahu nicht verhaften wird.

Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, hält es für unwahrscheinlich, dass Berlin der ICC-Anordnung gegen Netanjahu nachkommen wird:"Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass in Deutschland auf dieser Grundlage Festnahmen vorgenommen werden können", sagte er.

Joe Biden bezeichnete den internationalen Haftbefehl als "ungeheuerlich".

"Die Ausstellung von Haftbefehlen gegen israelische Führer durch den IStGH ist empörend. Lassen Sie mich noch einmal klarstellen: Was auch immer der IStGH andeuten mag, es gibt keine Gleichwertigkeit zwischen Israel und der Hamas. Wir werden immer an der Seite Israels stehen, wenn seine Sicherheit bedroht ist".

Ungarns rechtsextremer Präsident Viktor Orbán bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als "dreist" und "zynisch" und lädt Netanjahu zu einem Besuch nach Budapest ein, wobei er versichert, dass der Beschluss des Haager Strafgerichtshofs keine Auswirkungen auf sein Land haben wird.

In Italien erklärte Verteidigungsminister Guido Crosetto, dass es zwar "falsch" sei, Netanjahu und Gallant mit der Hamas zu vergleichen, aber wenn beide nach Italien einreisen würden, "müssten wir sie aufhalten". Matteo Salvini, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Infrastruktur und Verkehr, teilt diese Meinung jedoch nicht. "Ich werde mich demnächst mit Vertretern der israelischen Regierung treffen, und wenn Netanjahu nach Italien käme, wäre er willkommen. Die Kriegsverbrecher sind andere", sagte Salvini am Freitagmorgen, trotz der Worte des Verteidigungsministers(Quelle).

Auch der argentinische Präsident Javier Milei lehnte den Haftbefehl gegen Netanjahu ab und wies den Völkermord zurück , indem er an das Recht auf Verteidigung der Verbrecher appellierte: "Diese Resolution ignoriert das legitime Recht Israels, sich gegen die ständigen Angriffe von Terrororganisationen wie Hamas und Hisbollah zu verteidigen".

Währenddessen massakriert Israel sowohl in Palästina als auch im Libanon weiterhin Zivilisten, und es kommt immer wieder zu Angriffen auf die UN-Friedensmission. Die UNIFIL meldete, dass vier ihrer Blauhelme bei einem israelischen Angriff im Libanon verwundet wurden.

Kriminell 1

Kriminell 2

Netanjahu nannte den IStGH zur Abwechslung einmal antisemitisch und dankte Biden und Orbán für ihre Unterstützung.

Am 24. Mai wies der Internationale Gerichtshof (IGH) Israel an, seine Militäroffensive gegen Rafah einzustellen und den Grenzübergang zu Ägypten zu öffnen, um humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Es ist überflüssig, daran zu erinnern, was Netanjahu mit dieser Anordnung falsch gemacht hat.

Drei Tage zuvor hatte der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und den Verteidigungsminister Galant wegen möglicher Kriegsverbrechen beantragt und die gleiche Maßnahme auch für mehrere Hamas-Führer gefordert.

Der Haftbefehl, der über den symbolischen Charakter hinausgeht und eine eher verspätete Absichtserklärung darstellt, kann als"weniger ist mehr" betrachtet werden. Die Chancen, dass diese Leute verhaftet werden, sind gering. Der IStGH verfügt über keine eigenen Polizeikräfte, so dass die 124 Staaten, die den IStGH bilden, laut Statut verpflichtet sind, jede Person, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, festzunehmen und auszuliefern, wenn sie ihr Hoheitsgebiet betritt. Die Umstände sind unterschiedlich.

Schreibe einen Kommentar

Abonnement per E-Mail

Erhalten Sie kostenlos vollständige Artikel in Ihrem Posteingang ohne Werbung, sobald sie veröffentlicht werden. Der vollständige Inhalt des Feeds wird werbefrei über einen externen Dienst gesendet.